Squeeze Page
Auch: Squeeze Page, Opt-In-Page, Lead-Magnet-Page
Einordnung: Dieses Kapitel beschreibt ein quellengebundenes Modell oder eine Praxisheuristik. Es verspricht kein bestimmtes Ergebnis; die folgenden Aussagen geben das Modell wieder.
Kern-Logik
Eine Squeeze Page ist eine auf Anmeldung ausgerichtete Landing Page. Sie bietet einen klar beschriebenen Inhalt, etwa eine Checkliste, und bittet um die dafür benötigten Kontaktdaten. Der Lead-Magnet ist dieser Inhalt; die Seite organisiert Zugang und Erwartung. Die Konzentration soll konkurrierende Entscheidungen reduzieren, ersetzt aber weder Vertrauen noch ein relevantes Angebot.
Im Quellenmodell gelten folgende Punkte:
- Sub-Headline präzisiert die Hauptüberschrift: für welche Situation der Inhalt gedacht ist und was er behandelt.
- Mini-Nutzenliste benennt konkrete Fragen oder Arbeitsschritte, die der Inhalt tatsächlich abdeckt.
- E-Mail-Feld plus Button macht die gewünschte Handlung und die anschließende Zustellung verständlich.
Wann einsetzen?
Im Quellenmodell gelten folgende Punkte:
- Am Anfang des Funnels, bei kaltem Traffic und starkem Magneten.
- Wenn die Anschluss-Strecke bereits fertig ist — nicht davor.
- Nicht als vorgeschaltete Pflichtstation, wenn Besucher bereits Beratung anfragen oder eine konkrete Leistung bestellen möchten.
Beispiel
Ein fiktiver Bürodienstleister bietet eine Checkliste zur Vorbereitung der digitalen Belegübergabe an. Die Seite zeigt ihren Gegenstand, einen Ausschnitt und den Zustellweg. Nach der Anmeldung folgt die zugesagte Ressource. Eine zusätzliche Werbestrecke wird in Inhalt und Anmeldung ausdrücklich kenntlich gemacht; der Downloadwunsch allein wird nicht als pauschale Werbeerlaubnis behandelt.
Rechtlicher Rahmen
Im Anwendungsbereich der DSGVO gelten insbesondere Datenminimierung sowie Transparenz bei der Erhebung; bei Einwilligung sind Nachweis, Widerruf und Freiwilligkeit zu beachten: Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 7 Abs. 1, 3 und 4 sowie Art. 13 DSGVO. Die Kopplung eines Inhaltszugangs an zusätzliche Werbung verlangt daher eine gesonderte Prüfung.
Für Werbe-E-Mails gelten daneben nationale Vorgaben: in Deutschland § 7 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 UWG, in Österreich § 174 Abs. 3 bis 5 TKG 2021, in der Schweiz Art. 3 Abs. 1 Buchst. o UWG mit behördlicher Erläuterung. Grundsätzlich wird vorherige Einwilligung benötigt; für Bestandskunden bestehen jeweils bedingte Ausnahmen. Eine neue Eintragung belegt deren Voraussetzungen nicht. Bestätigung per E-Mail kann die Dokumentation unterstützen, heilt jedoch keine unklare Einwilligung.
Häufige Fehler
Im Quellenmodell gelten folgende Punkte:
- Squeeze Page ohne Follow-up. Gegenmittel: Zustellung, Anschluss und Zuständigkeit vor dem Start durchspielen.
- Zu viele Formularfelder. Gegenmittel: jedes Pflichtfeld mit dem nächsten zugesagten Schritt begründen.
- Schwacher Magnet, harte Seite. Gegenmittel: Inhalt konkretisieren und eine aussagekräftige Vorschau anbieten.
- Kalte Härte bei warmen Besuchern. Gegenmittel: bereits entschlossenen Interessenten einen passenden direkten Kontaktweg ermöglichen.
- Formularabsendungen als qualifizierte Nachfrage zählen. Gegenmittel: Zustellbarkeit, tatsächliches Interesse und spätere Anfragequalität getrennt betrachten.
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