3-Schritte-Video-Formel

Auch: 3-Schritte-Video-Formel, Video-Ads-Funnel, Video-Sequenz, Familiarize-Educate-Convert

Einordnung: Dieses Kapitel beschreibt ein quellengebundenes Modell oder eine Praxisheuristik. Es verspricht kein bestimmtes Ergebnis; die folgenden Aussagen geben das Modell wieder.

Kern-Logik

Das Quellenmodell ordnet drei Videoschritte:

Im Quellenmodell wird beschrieben: Die Sequenz ordnet Inhalt und Ansprache der bisherigen Aufmerksamkeit zu. Das erste Video soll Bekanntheit und Sympathie schaffen, das zweite liefert fachlichen Kontext an bereits interessierte Personen, und erst die dritte Stufe richtet ein Angebot an diese vorqualifizierte Gruppe.

„Vorqualifiziert“ bedeutet hier zunächst nur, dass ein definiertes Nutzungssignal vorliegt. Ein Videoaufruf bestätigt weder fachliches Verständnis noch Bedarf, Budget oder Entscheidungsbefugnis. Die Sequenz ist ein Inhaltsraster; ihre technische Ausspielung muss gesondert geplant werden.

Praxisbeispiel: Drei Videos, drei Aufgaben

Stufe Inhalt Weiterführung
Bekannt machen Leicht verständlicher, merkbarer Einstieg ohne Verkaufsaufforderung Betrachtende Personen für die nächste Stufe erfassen.
Expertise zeigen Ein konkretes Problem oder einen hilfreichen Gedanken erläutern Eine kleine nächste Aktion ermöglichen.
Umwandeln Angebot oder vereinbartes Online-Ziel klar machen Nur an Personen aus der vorherigen Stufe ausspielen.

Ein Fachbetrieb zeigt zunächst ein typisches Wartungsproblem, erläutert anschließend erkennbare Prüfpunkte und stellt danach seine Inspektion vor. Die gemeinsame Ausgangsfrage verbindet die Videos. Untertitel und verständliche Bilder helfen, den Inhalt auch ohne Ton zu erfassen.

Wann einsetzen?

Im Quellenmodell gelten folgende Punkte:

Die Aussage zur exakten Sehdauer ist einzuschränken: Verfügbare Messwerte hängen von Format, Messverfahren und ausreichender Datengrundlage ab. Sie beschreiben gemessene Nutzung, keine lückenlos bekannte Aufmerksamkeit.

Vor dem Start werden Eintrittssignal, Zielgruppenübergang, Ausschlüsse und Zielhandlung geprüft. Die Tabellenregel zur Ausspielung verlangt eine entsprechend begrenzte Zielgruppe; automatische Zielgruppenerweiterungen wären gesondert zu bewerten. Bei zu kleiner nutzbarer Zielgruppe ist eine frei zugängliche Inhaltsfolge mit freiwilligem Weiterklicken praktikabler.

Für Website-Retargeting mit nicht erforderlichen Endgerätezugriffen gilt in Deutschland die Einwilligungsanforderung aus § 25 Abs. 1 TDDDG; Ausnahmen regelt Abs. 2. Personenbezogene Verarbeitung benötigt zusätzlich eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

Nicht passend ist eine erzwungene Videofolge bei bereits konkreter Kaufabsicht. Ein gescheiterter Direktverkauf allein beweist zudem nicht, dass fehlende Bekanntheit die Ursache war.

Häufige Fehler

Im Quellenmodell gelten folgende Punkte:

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Im Quellenmodell gelten folgende Punkte:

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