Lookalike Audiences

Auch: Lookalike Audience, LAL, Zwillings-Zielgruppen, Statistische Zwillinge

Einordnung: Dieses Kapitel beschreibt ein quellengebundenes Modell oder eine Praxisheuristik. Es verspricht kein bestimmtes Ergebnis; die folgenden Aussagen geben das Modell wieder.

Kern-Logik

Im Quellenmodell wird beschrieben: Der Algorithmus wertet Verhalten, Profilmerkmale und Interaktionsmuster der Ausgangsgruppe aus und sucht in der Gesamtnutzerbasis nach vergleichbaren Mustern. Je hochwertiger und spezifischer die Ausgangsliste, desto schärfer das Ergebnis.

Eine Lookalike Audience ist eine aus einer Ausgangsgruppe abgeleitete Werbezielgruppe. Ähnlichkeit ist eine statistische Auswahlhilfe; sie bestätigt weder Bedarf noch Kaufbereitschaft. Die Qualitätsregel setzt passende, aktuelle und ausreichend aussagekräftige Ausgangsdaten voraus. Eine besonders eng ausgewählte, aber kaum belastbare Liste kann ungeeignet sein.

Je nach Plattform und Kampagnentyp dient die Ausgangsgruppe als feste Auswahlgrundlage oder lediglich als Signal für eine darüber hinausgehende Ausspielung. Die tatsächlichen Einstellungen sind deshalb vor dem Vergleich zu prüfen.

Woher die Ausgangsliste kommt

Im Quellenmodell gelten folgende Punkte:

Wann einsetzen?

Im Quellenmodell gelten folgende Punkte:

Beispiel und Abgrenzung

Ein regionaler Gebäudedienstleister möchte weitere passende Betriebe erreichen. Ausgangspunkt sind bestätigte Anfragen für seine angebotenen Leistungen. Reine Stellenanfragen werden getrennt gehalten. Bei der Auswertung zählen passende Neukundenanfragen und Akquisekosten. Retargeting spricht dagegen bereits bekannte Kontakte erneut an; deren gute Reaktion beweist keine Nachfrage bei ähnlichen neuen Personen.

Datenverwendung

Bei personenbezogenen Ausgangsdaten sind Zweckbindung und Rechtsgrundlage zu prüfen (Art. 5 Abs. 1 Buchst. b und Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Für nicht erforderliche Speicherungen oder Zugriffe auf Endgeräten ist in Deutschland nach § 25 Abs. 1 TDDDG grundsätzlich eine Einwilligung erforderlich; die Ausnahmen regelt § 25 Abs. 2 TDDDG. Die konkrete Prüfung richtet sich nach Einsatzland und Datenfluss.

Häufige Fehler

Im Quellenmodell gelten folgende Punkte:

Verwandte Einträge

Im Quellenmodell gelten folgende Punkte:

external-klassiker ads targeting