Sieben Angebots-Emotionalisierer

Auch: Sieben Angebots-Emotionalisierer, Emotionale Angebote, Sieben Ideen für emotionale Angebote

Einordnung: Dieses Kapitel beschreibt ein quellengebundenes Modell oder eine Praxisheuristik. Es verspricht kein bestimmtes Ergebnis; die folgenden Aussagen geben das Modell wieder.

Kern-Logik

Das Modell ergänzt Leistungsbeschreibung und Preis um Orientierung für eine Entscheidung unter Unsicherheit. Ein Angebot soll verständlich machen, weshalb die Lösung passt, worauf Vertrauen beruht und wie die Zusammenarbeit ablaufen könnte. Emotionale Ansprache ersetzt weder fachliche Eignung noch nachvollziehbare Bedingungen.

Die Angebotshebel sind Gestaltungsmöglichkeiten, keine voneinander unabhängigen Wirkungsgesetze. Das benachbarte Überzeugungsmodell bündelt Commitment und Konsistenz bereits gemeinsam; das Angebotsmodell enthält zusätzlich das Kontrastprinzip.

Die sieben Hebel

Im Quellenmodell gelten folgende Punkte:

Ausschreibungen aushebeln

Im Quellenmodell wird beschrieben: Eine strategische Ergänzung: Kommt eine Ausschreibung unerwartet, hat der Kunde in aller Regel längst einen Wunsch-Lieferanten. Die Ausschreibung dient dann nur dazu, den günstigsten gleichwertigen Anbieter zu finden. Zwei legitime Reaktionen: die Ausschreibung ignorieren — oder den eigentlichen Entscheider finden, dessen Wozu-Ebene verstehen und ein Angebot jenseits des Kriterienkatalogs machen.

Diese Modellannahme erlaubt keinen Schluss auf die Absichten eines konkreten Auftraggebers. Auch eine reguläre Teilnahme oder eine zulässige Verständnisfrage kann sinnvoll sein. Die Wozu-Ebene bezeichnet das geschäftliche Ziel hinter den geforderten Leistungen.

Bei öffentlichen Vergaben in Deutschland gelten im Anwendungsbereich des GWB Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Umgehen des Verfahrens lässt sich daraus nicht rechtfertigen. § 97 Abs. 1 und 2 GWB. Bei Vergaben nach der VgV richten sich Nebenangebote nach ihrer Zulassung beziehungsweise Vorgabe und den festgelegten Mindestanforderungen. § 35 Abs. 1–3 VgV.

Beispiel

Ein IT-Dienstleister erhält ein Website-Angebot. Es erläutert die Aufgaben der späteren Ansprechpartner, zeigt einen vergleichbaren Projektablauf und greift das besprochene Freigabeproblem auf. Ein möglicher Projektstart wird anhand der verfügbaren Kapazität erklärt. Der Leistungsumfang bleibt auch ohne diese ergänzenden Elemente prüfbar.

Wann einsetzen?

Im Quellenmodell gelten folgende Punkte:

Nicht passend sind zusätzliche Gestaltungselemente, wenn sie geforderte Angaben verdrängen, einen vorgeschriebenen Angebotsaufbau verletzen oder unbelegte Erwartungen erzeugen.

Häufige Fehler

Im Quellenmodell gelten folgende Punkte:

Verwandte Einträge

Im Quellenmodell gelten folgende Punkte:

psychologie rhetorik b2b angebote